Beratungen an der Sechslindenschule
Beratungslehrer*Innen
Beratungslehrer*Innen helfen jungen Menschen und deren Eltern bei Entscheidungen über anzustrebende Bildungsabschlüsse und bei der Orientierung im beruflichen Schulwesen.
Die Beratungstätigkeit gehört zum Hauptamt und wird neben dem entsprechend ermäßigten Unterrichtsauftrag ausgeübt. Häufig sind Beratungslehrer*Innen an ihren Stammschulen tätig; zudem können sie an weiteren Schulen unterschiedlicher Schularten eingesetzt werden. Die Übernahme einer Funktionsstelle führt zur Entpflichtung von der hauptamtlichen Tätigkeit als Beratungslehrer*In.
Wir sind da, wenn Du jemanden zum Zuhören brauchst.
Schullaufbahnberatung
Überblick zu Schulabschlüsse, beruflichen Orientierung und
Fragen zur Aufnahme an anderen Schulen.
Pädagogisch-psychologische Beratung
Hilfe bei Schwierigkeiten im Lern- und Arbeitsverhalten, Beratung bei sozialen und emotionalen Problemlagen, die die Bewältigung des Schulalltags erschweren.
Weitervermittlung an Beratungsdiensten
Schulärztliche Dienste,
Familienberatungsstellen,
Sonderpädagogischer Dienst (MSD)
Was bedeutet Beratungslehrer*In?
Die Beratungstätigkeit gehört zum Hauptamt und wird neben dem entsprechend ermäßigten Unterrichtsauftrag ausgeübt. Häufig sind Beratungslehrerinnen an ihren Stammschulen tätig; zudem können sie an weiteren Schulen unterschiedlicher Schularten eingesetzt werden. Die Übernahme einer Funktionsstelle führt zur Entpflichtung von der hauptamtlichen Tätigkeit als Beratungslehrerin.
Beratungslehrer haben Schweigepflicht!!
Andernfalls muss eine schriftliche Schweigepflichtentbindung vorliegen!
Beratung von Schülern und Eltern bei:
der Einschulung
- Schullaufbahnfragen
- Übergang in andere Schulen (z.B. Übertrittsverfahren Klasse 4)
- Schulschwierigkeiten z.B. Lern- und Leistungsschwierigkeiten
- Rechtschreibung, Lesen, Mathematik
- Motivationsproblemen
- Verhaltensauffälligkeiten
- Schulangst
- Berufsfindung etc.
- Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
- Kenntnisse und Erfahrungen in der pädagogischen Diagnostik
- Kenntnisse über verschiedene Schularten und Bildungswege
- Selbstreflexionsfähigkeit
- Selbstregulationsfähigkeit
- Motivation
- Einfühlungsvermögen, Perspektivwechsel
Die Bildungsberatung ist in § 19 des Schulgesetzes geregelt; Aufgaben und Ausbildung der Beratungslehrerin ergeben sich aus den Richtlinien für die Bildungsberatung (K.u.U. 2000, S 332).
Für besondere Beratungsaufgaben werden durch die Regionalstellen des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (Grund-, Haupt, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Gymnasien und berufliche Schulen) Lehrerinnen und Lehrer bestellt, die eine berufsbegleitende Ausbildung als Beratungslehrerin / Beratungslehrer im Umfang von 1,5 Jahren absolviert haben.
Im Ausbildungsjahr erhalten sie dafür sechs Anrechnungsstunden auf ihr Deputat, im darauffolgenden Einarbeitungshalbjahr vier Anrechnungsstunden. Bei erfolgreichem Bestehen der Ausbildung werden die Lehrkräfte zu Beratungslehrkräften bestellt.
Die Beratungslehrkräfte werden von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ausgebildet. Bei Fragen zur Beratungslehrerausbildung wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung.
So sind wir erreichbar
SCHULISCHE BERATUNGEN SIND KOSTENLOS
Sie können sich vertrauensvoll bei allen Angelegenheiten an mich wenden.
Alle mir mitgeteilten Informationen unterliegen der Schweigepflicht.
- Beratungslehrer Herr Linster
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07552-251910 Sekretariat
e-Mail: uwe.linster@zsl-rstue.de - Beratungszeit: immer mittwochs und nach Vereinbarung